Neue Kennzeichen 2008 für Kreisdürener Reiter
Von Redaktion [28.12.2007, 09.02 Uhr]
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald - auch auf öffentlichen Wegen und Straßen – reitet, muss nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW ein gültiges Reitkennzeichen mitführen und beidseitig gut sichtbar am Zaumzeug des Pferds befestigen; es besteht aus zwei Tafeln mit Jahresaufklebern. Reiter, die ohne gültiges Kennzeichen reiten, handeln ordnungswidrig und müssen mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Die zu entrichtende Reitabgabe beträgt je Kennzeichen und Kalenderjahr 25 Euro, für ge-werblich genutzte Pferde (Reiterhöfe) liegt sie bei 75 Euro. Zusätzlich dazu ist pro Kenn-zeichen eine Verwaltungsgebühr einschließlich Auslagenersatz zu entrichten, und zwar 14 Euro für die Erstausgabe, sechs für die Verlängerung und elf Euro für die Ummeldung mit gleichzeitiger Verlängerung eines Kennzeichens.
Reitkennzeichen und Aufkleber für das Jahr 2008 können bei der Kreisverwaltung Düren, Bismarckstraße 16, Zimmer 615 beantragt werden. Die zuständigen Mitarbeiter/innen sind telefonisch unter 02421/22-2778 und 22-2779 zu erreichen und stehen für weitere Erläute-rungen zur Verfügung.
Zur Erstausgabe oder Ummeldung eines Reitkennzeichens ist es erforderlich, persönlich vorzusprechen und den gültigen Personalausweis oder Reisepass des (künftigen) Halters vorzulegen. Bei der Ummeldung eines Kennzeichens ist ferner eine schriftliche Einver-ständniserklärung des bisherigen Halters notwendig. Fehlen diese Dokumente, können Anträge nicht bearbeitet werden. Anträge auf Verlängerungen können hingegen auch telefonisch erfolgen.
Aufgrund der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements bei der Kreisverwaltung Düren ist eine Bearbeitung der Anträge erst ab dem 2. Januar 2008 möglich. Bis dahin werden die eingehenden Anträge auf Ausgabe und Verlängerung von Reitkennzeichen gesammelt.
Lesen Sie hierzu: Freizeitreiter im Kreis Düren organi-sieren sich
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