Finanzen für Kirche am Ort
Von Redaktion

Die Finanzzuweisungen für die Pfarreien werden neu geregelt. Die 71 Gemeinschaf-ten der Gemeinden benötigen Finanzmittel, um ihre Pastoralkonzepte umzusetzen. Ab 1. Januar 2010 fließen die Zuweisungen in die Budgets von Kirchengemeinde-verbänden und Pfarreien. Der Kirchengemeindeverband erhält einen anteiligen Zu-schuss zu den Personalkosten. Der anteilige Zuschuss für die Sachkosten geht an die Pfarreien. Außerdem gibt es weitere diözesane Zuschüsse, zum Beispiel für die Instandhaltung und für Investitionen bei Kirchen und Gebäuden, die für seelsorgeri-sche Aufgaben benötigt werden.

Zusätzlich stehen Sondermittel für dauerhafte pastorale Schwerpunkte, die über die Gemeinschaft der Gemeinden hinaus strahlen, zur Verfügung. Unterstützt werden damit zum Beispiel die Wallfahrtsseelsorge und die Citypastoral

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Des Weiteren erhalten Gemeinschaften der Gemeinden auf Antrag Projektmittel. Gefördert werden zukunftsgerichtete Neuerungen oder Initiativen wie beispielsweise Jugendkirchen.
Auch nach den Strukturreformen 2010 verbleibt das Vermögen bei den Pfarreien. Was damit geschieht entscheidet wie bisher der Kirchenvorstand im Rahmen diöze-saner Richtlinien.

Mit der Neuordnung der Finanzierung erhalten die Pfarreien und Kirchengemeindeverbände bis 2012 Planungssicherheit für den zu bewältigenden Veränderungsprozess. Ab 2013 werden die Finanzzuweisungen entsprechend der verfügbaren Kirchensteuermittel angepasst.

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