Aus dem Stadrat
Erweiterte Kriterien für Stadtwerke-Grundstück
Von tee [10.02.2008, 08.48 Uhr]
Bereits im Planungs- und Bauausschuss hatten sich die politischen Vertreter auf die Festlegung der Kriterien für einen Neubau auf dem Gelände der Stadtwerke entschieden, die am so benannten „zweiten Stadteingang“ einen gegliederten Baukörper erforderlich macht, dieser repräsentativ sein soll und transparent.
Diese Vorgaben wurden im Stadtrat ergänzt: Die Fassadengestaltung muss neben der Ansicht von „Am Rurdamm“ auch „An der Vogelstange“ und von der Großen Rurstraße aus eine Gliederung und Gestaltung aufweisen, um so einen betonlastigen Nutzbau im Vorfeld auszuschließen.
Außerdem wurde verfügt, dass keine große Parkplatzfläche an der Großen Rurstraße angelegt werden darf. Damit ist dem von Wolfgang Anhalt (SPD) geforderte Umgebungsschutz zwischen napoleonischem Brückenkopf und Hexenturm nach Ansicht des Rates genüge getan.
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