Ordnungsamt
Leinenpflicht im Jülicher Land
Von Redaktion [16.10.2006, 08.16 Uhr]
![]() Hunde gehören an die Leine. |
Die Stadt Jülich betont ausdrücklich, dass innerhalb des Stadtgebietes für jeden Hund Anleinpflicht gilt. Behördlich heißt das: „Laut § 11 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich“ gilt im gesamten Stadtgebiet folgende Regelung: Auf Verkehrsflächen und in Anlagen dürfen Hunde nur von aufsichtsfähigen Personen geführt werden. Innerhalb geschlossener Ortslagen – sowie auf Spazier- und Radwegen – sind Hunde anzuleinen. Bissige und bösartige Hunde müssen an kurzer Leine bei Fuß geführt werden und einen Maulkorb tragen.“
Hunde dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die auch in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren und - wenn nötig - festzuhalten. Kleinkinder, Heranwachsende oder schmächtige Personen sollten nie mit Hunden, die schwerer sind als sie selbst, spazieren gehen.
Es besteht absoluter Leinenzwang für Hunde in geschlossenen Ortschaften, also z.B. in der Jülicher Innenstadt. Dieser Leinenzwang gilt für alle Hunde – es existieren von dieser Regel auch keine Ausnahmen.
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