Auslegung

Drei Baupläne für das Jülicher Land
Von Redaktion [17.09.2006, 18.03 Uhr]

Sicherheit geben soll der neue Bebauungsplan „Auenweg“ den Barmenern. Festgelegt ist darin die Zahl der zulässigen Wohnungen, die nicht mehr auf das Grundstück, sondern auf das Gebäude bezogen wird. Die neue Festsetzung lautet: Es sind maximal zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig.

Einen neuen Plan gibt es auch für den Solarcampuss auf der Merscher Höhe in Jülich. An diesem Standort soll der Neubau der Aachener Zweigstelle der Fachhochschule entstehen und der aus Aachen neu zu integrierenden Fachbereich Chemie-Ingenieurwesen.

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Im Bebauungsplan „Landesgartenschau 1998“ geht es um Flächen für einen Zeltplatz und einen Wohnmobilplatz.

Der Bebauungsplan mit Begründung liegt in der Zeit vom 25. September bis 27. Oktober einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden

Während der Auslegung können Anregungen bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.


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