Stadt will „Untermietern“ im Rathaus kündigen
Von tee [22.02.2013, 08.51 Uhr]
Fast genau drei Jahre alt ist die Ursprungsidee, das marode Neue Rathaus, für das damals eine Brandschutzsanierung von rund 900.000 Euro plus Sanierungsbedarf von fünf Millionen Euro verkündet wurde, in ein Dienstleistungszentrum umzuwanden. Gegebenenfalls sollte es mit Polizei und Studienseminar unter ein ausgebautes Dach kommen. Erweitert wurde die Idee sukzessive um eine Zweistelle des Straßenverkehrsamtes. Das ist Geschichte. Die aus der Machbarkeitsstudie des Stuttgarters Prof. Aldinger hervorgegangene Alternative ist verworfen.
Direkt vor der Türe stehen aber immer noch die Brandschutz-Maßnahmen, die aktuell mit 770 000 Euro im Haushalt veranschlagt sind und in diesem Monat beginnen sollen. Stühle- und Tischerücken ist zu erwarten, wenn die notwendigen Veränderungen in Angriff genommen werden. Die ohnehin von der Verwaltung beklagte räumliche Enge der einzelnen Büros wird in dieser Phase weiter zunehmen. Einige „Schreibtische“ werden wegfallen, andere Räume müssen wegen der Einrichtung von Fluchtwegen umgenutzt werden. In der Vorlage liest es sich so: „Aus Sicht der Verwaltung besteht daher nach wie vor dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Generierung zusätzlicher Raumkapazitäten.“
Die Klagen ernstnehmend hatten die Mitglieder im Bauausschuss im vergangenen November um eine Aufstellung in einem „Raumbuch“ gebeten, das nun vorgelegt wurde. Daraus geht hervor, welche Organisationseinheiten und Mitarbeiter (Vollzeit bzw. Teilzeit) im Neuen Rathaus und im Nebengebäude Kartäuserstraße Büroräume nutzen. Zur Verdeutlichung wurde der Verteilungsplanes auf den Grundrissen der Rathaus-Etagen eingezeichnet.
Ganz deutlich macht die Verwaltung, dass sie zusätzliche Räume benötigt. Das bedeutet, dass die „Untervermietungen“ an dritten, an Stadtverwaltungs-Externe Nutzer „beendet werden“, wie es heißt. Im Klartext: Kündigungen werden ausgesprochen. Ausgenommen sein soll davon nach mehrheitlicher Entscheidung die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG). Sollte der Raumbedarf durch die per Kündigung freiwerdenden Räume nicht ausreichen, „wird versucht, auf dem freien Immobilienmarkt, möglichst ortsnah wegen der organisatorischen Anbindung, zusätzlichen Büro- bzw. Aktenraum anzumieten“ heißt es schließlich.
Lesen Sie hierzu das Brenzlicht
Verbranntes Geld
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