Tierhilfe kam zu spät

Ausgesetzes Kaninchen starb an Hitzschlag
Von Redaktion [17.07.2009, 15.19 Uhr]

In den Morgenstunden des 6. Juli ging ein Notruf bei der Tierhilfe Jülich und Umgebung ein. Ein Radfahrer meldete, dass in Aldenhoven auf einem Radweg ein Käfig (blaue Wanne mit schwarzem Gitterdraht) mit zwei Kaninchen steht, wovon eines bereits verstorben sei. Dieses grau-weisse Kaninchen in offensichtlich schlechtem Pflegezustand (ca. 3 cm lange Krallen) ist offensichtlich an einem Hitzschlag gestorben oder es ist verdurstet, denn bei Temperaturen um die 24 Grad hat ein Kaninchen bereits Schwierigkeiten seine Temperatur zu regulieren.

An diesem Tag waren es um die 30 Grad und kein Wasser im Käfig vorhanden. Bei der Ankunft des Mitarbeiters der Tierhilfe konnte jedoch nur noch das verstorbene Tier vorgefunden werden.

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Das zweite Tier (Farbe unbekannt) konnte sich offensichtlich befreien während der Radfahrer sich vom Fundort entfernt hatte, da sein Handy vor Ort keinen Empfang hatte.

Anzumerken wäre noch, dass abgesehen von der Verwerflichkeit, ein Tier in eine derartige Notlage zu versetzen, das Aussetzen von Tieren laut Tierschutzgesetz (TierschG § 3/3) strafbar ist und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Sollte jemand Angaben über die Herkunft der Tiere machen können, möge er sich bitte bei der Tierhilfe Jülich unter 02461/53076 oder beim jeweils zuständigen Ordnungsamt melden. Nähere Details unter www.tierhilfe-juelich.de.


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