Vortragsabend

„Sonnenweg“ lässt über Rechte aufklären
Von Redaktion [14.04.2008, 08.55 Uhr]

Über die „Rechte und Möglichkeiten bei Ablehnung von Renten- und Schwerbehindertenantrag“ referiert Rechtsanwältin Marlies Esser-Peters für den Verein „Sonnenweg“. Die Fachfrau für Medizinrecht und Sozialrecht ist am Mittwoch, 23. April, im Jülicher Gesundheitsforum.

Im Rahmen von Verwaltungsverfahren und bei Entscheidungen der Behörden auf Anträge begehrter Leistungen von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherungen und im Schwerbehinderten-tenrecht weist die Rechtsmittelbelehrung am Schluss des Bescheides auf Rechtsmittel hin, die gegen den Bescheid eingelegt werden können.

Zumeist nimmt der Antragsteller die Entscheidung der Behörde hin, weil er meint, gegen sie ohnehin keine Chance zu haben. In Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten, die der Antragsteller hat, verfolgt er seinen Anspruch oftmals nicht weiter.

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Oft hilft jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit der behördlichen Entscheidung, letztlich doch noch Wege zu finden, sein Begehren durchzusetzen.

In ihrem Vortrag wird die Rechtsanwältin Marlies Esser-Peters ab 19.30 Uhr aufzeigen, welche Rechte und Möglichkeiten Sie bei Ablehnung von Renten- und Schwerbehindertenanträgen haben und wie sie durchzusetzen sind.

Aus organisatorischen Gründen wird um rechtzeitige Anmeldung über die Geschäftsstelle – möglichst bis eine Woche vor Veranstaltung - unter: Telefon 02461/ 34 41 93 oder via e-Mail info@sonnenweg-juelich.de – gebeten.

Die Vortragsabende sind eintrittsfrei! Ein Spendenbeitrag zu Gunsten des Vereins Sonnenweg ist willkommen.


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