Tipps von Traumaexpertin für Fachleute
Von Redaktion [14.06.2013, 18.40 Uhr]

Um den Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen bei Gerichtsverfahren ging es bei einem Seminar, zu dem der Verein basta! e.V. gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen die Dipl.-Psychologin Martina Flecken aus Vettweiß eingeladen hatte.

Sie erläuterte den zahlreichen Gästen die neurologischen Vorgänge der Reizverarbeitung eines extrem stressreichen Ereignisses wie bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung und erklärte anschaulich und anhand von Beispielen aus der Praxis, was vor und während eines Gerichtsverfahrens bei traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen ist.

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Ganz konkrete Tipps gab sie den anwesenden RechtsanwältInnen und VertreterInnen von Polizei und Staatsanwaltschaft dazu, wie die Befragungssituation sein sollte, Zum Beispiel: Das Kind sollte während der Verhandlung so gesetzt werden, dass es den Täter nicht sieht, es muss dafür gesorgt werden, dass das Opfer beim Verlassen des Verhandlungsraums und auf seinem Nachhauseweg nicht durch den Angeklagten oder seine Angehörigen beschimpft wird.

Bislang galt: Eine Therapie, in der über die Tat gesprochen wird, ist während eines Strafverfahrens nicht möglich wegen der Gefahr der möglichen Beeinflussung des Kindes. Jetzt gilt: Während des Prozessverlaufs kann das Kind stabilisierende Hilfe und Prozessbegleitung durch Traumatherapeuten erhalten. Hier wird nicht über die Tat gesprochen, sondern die Auswirkungen der Tat werden „behandelt“. Frau Flecken stellt dem Verein basta! e. V. eine Liste mit diesen Therapeuten zur Verfügung, so dass sich Eltern oder andere Beteiligte im Falle der Anzeige einer Tat an den Verein wenden können.

Der Verein basta! e. V. ist erreichbar unter info@basta-dueren.de oder unter 0 151 5 25 71 690.


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