Jülich als idealer Standort der Schlichtungsstelle?
Von Redaktion [15.03.2013, 13.24 Uhr]

Nach gut zwei Jahren Erfahrung mit der Schlichtungsstelle Bergschäden Braunkohle in Köln zieht der Verein „BgB Bürger gegen Bergschäden“ e. V. eine gemischte Zwischenbilanz.
Positiv ist ohne Zweifel die Schlichtungsstelle selber. Sie bietet den Geschädigten eine gute Alternative zum sonst nur möglichen Gerichtsverfahren. Das ist in den Augen der Interessenvertreter ein Fortschritt.

Der Verein BgB Bürger gegen Bergschäden vertritt die Interessen der Bergbau-Geschädigten im ehemaligen Aachener Revier und in den nördlichen und westlichen Gebieten des Braunkohlereviers. Ein gutes Zeugnis stellen die „Bürger gegen Bergschäden“ auch dem Vorsitzenden der Schlichtungsstelle, Gero Debusmann, aus. „Er ist Herz und Seele der Schlichtung lobt“, Heinz Spelthahn, der stv. Vorsitzende des Vereins.

Aber Heinz Spelthahn findet auch kritische Worte. Es sei dringend an der Zeit, zwei Geburtsfehler zu beseitigen: Zum einen stört die Interessenvertreter, dass die „Anrufungsstelle“ - wie sie offiziell heißt - bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist. „Das muss so schnell wie möglich geändert werden“, fordert Heinz Spelthahn.

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Die Bezirksregierung Köln ist auch für die Genehmigung der Braunkohletagebaue zuständig. Und dort ist auch die Geschäftsstelle angesiedelt. Kein Wunder, so fährt Heinz Spelthahn fort, wenn die Bürger hier misstrauisch sind. „Es muss“ - so formuliert der Verwaltungsjurist - „auch der Anschein vermieden, dass die Schlichtung zu bergbaunah ist.“ Die „Bürger gegen Bergschäden“ greifen damit eine Anregung auf, die Gero Debusmann vor wenigen Tagen in Dortmund gegeben hatte.

Heinz Spelthahn hat auch eine Lösung parat: Die Schlichtungsstelle soll ihren Standort in Jülich, mitten im Braunkohlenrevier, haben. Das FZJ (Forschungszentrum Jülich) wäre der ideale Standort mit einer gut ausgebildeten Infrastruktur, schwärmt Heinz Spelthahn.

Der zweite Geburtsfehler der Schlichtungsstelle ist - so die Bürger gegen Bergschäden - die fehlende Beiordnung eines Beistands für die Geschädigten. Die Geschädigten bräuchten mehr Hilfe, um gegen RWE Power bestehen zu können. Hier fordern die „Bürger gegen Bergschäden“, dass der Vorsitzende der Schlichtungsstelle nach dem Vorbild des Saarlandes in der Lage sein soll, wenigstens im Einzelfall einem Geschädigten einen Beistand zuzuordnen - je nach Lage des Falles einen Juristen oder einen Ingenieur. Dieser soll vom Bergbautreibenden bezahlt werden. Heinz Spelthahn: „Der Staat plant mit großem Aufwand im Interesse der Energiesicherheit die Tagebaue. Er schränkt insoweit das Eigentum ein. Dann darf der Geschädigte im Schadensfall nicht allein gelassen werden und ein hohes Kostenrisiko tragen.“


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