In Jülich findet jedes Auto seinen Platz

Ein kleines Park-Paradies
Von Dorothée Schenk [22.03.2005, 13.14 Uhr]

Parkscheibe gilt fünf Tage die Woche von montags bis samstags . . .

Parkscheibe gilt fünf Tage die Woche von montags bis samstags . . .

Was in Großstädten selbstverständlich ist, macht dem Kleinstädter oft Probleme: Das Erlaufen der Innenstädte. Gerne möchte der Konsument - wenn schon nicht bis in, so doch - bis vor die Geschäfte fahren. In Jülich ist das meist problemlos möglich. Externe bezeichnen die Stadt sogar zuweilen als Park-Paradies, wie die Sachgebietsleiterin Anneliese Meier und die stellv. Ordnungsamtsleiterin Doris Vogel aus Gesprächen weiß.

Der Autofahrer hat die Qual der Wahl: Parkscheibe oder -Schein, Tiefgarage und Parkdeck, kostenfrei oder kostenpflichtig. Alles ist möglich. Dennoch schreiben die Ordnungshüter täglich noch viele Protokolle. Unnötig, wie die beiden finden. Die Ausrede mit dem fehlenden Kleingeld zieht auch nicht, denn völlig umsonst kann überall an Parkscheinautomaten ein „Freifahrtschein“ für 15 Minuten gezogen werden. „In dieser Zeit kann jeder Brötchen holen und Geld wechseln“, unterstreicht die stellvertretende Amtsleiterin, „Karenzzeiten gibt es darum nicht mehr.“

Das gilt werktags, will sagen: montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr, da samstags kostenloses Parken in der Stadt Jülich möglich ist.
Aber es gibt Ausnahmen: Die Parkscheiben-Zonen. Hier ist die Parkscheibe immer verpflichtend - auch samstags. Denn nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm von 2001 ist nur der Sonntag oder der gesetzliche Feiertag kein Werktag. Dafür ist der Platz kostenfrei.

Die eingeschränkten Haltezeiten dienen den Kunden wie den Geschäftsleuten. So soll eine größere Fluktuation der Parkenden bewirkt werden. Denn, so Doris Vogel, Dauerparker schaden dem Handel. Allerdings gibt es auch kostenpflichtige Parkmöglichkeiten ohne zeitliche Begrenzung, nämlich an der Kartäuserstraße, am Walramplatz, der Theodor-Körner-Straße und auf und im Parkdeck Zitadelle, wobei samstags auch hier kostenloses Parken möglich ist.

Wer nicht überirdisch seinen Wagen abstellt, parkt zudem preiswerter. In der ADAC-preisgekrönten Tiefgarage - für besonders komfortable Plätze - wird erst bei der Ausfahrt abgerechnet. Die Gefahr eines Protokolls wegen Überschreitung der Parkzeit droht damit nicht. Allerdings muss hier auch samstags von 9 bis 14 Uhr eine Gebühr bezahlt werden.

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. . . es sei denn, es ist anders angegeben.

. . . es sei denn, es ist anders angegeben.

Apropos Protokoll: Anneliese Meier weist darauf hin, dass, wenn der Falschparker angibt, den „ersten“ Strafzetteln nicht bekommen zu haben und deshalb einen Bußgeldbescheid erhalten hat, die hierdurch entstandenen hohen Gebühren zahlen muss. Statt z.B. 5 Euro werden dann 25,60 Euro zusätzlich fällig. Diese immensen Mehrkosten sind vom Gesetzgeben so festgelegt und gelten damit bundesweit. „Da dieses Verfahren bei der Stadt Jülich, wie auch in vielen anderen Städten automatisiert ist, wird hierdurch natürlich eine Maschinerie in Gang gesetzt, auf die wir keinen Eingriff haben“, erläutert Vogel. Alleine die Post berechnet hierfür 5,60 Euro Zustellungsgebühr. Dann investiert man doch besser die maximal 50 Cent für eine halbe Stunde Parkzeit in der Innenstadt.

Wer Fragen hat kann sich direkt an Doris Vogel unter Tel. 02461-63309 oder Anneliese Meier unter 63318 wenden.

Hier findet das Auto seinen Platz:
Parkscheiben-Zone: Kleine Rurstraße (vor der Stadtbücherei am Hexenturm; gegenüber des Grünen Hauses Ecke Grünstraße), am Markt und Marktstraße (vor Schlusche), Bastionstraße, Schirmerstraße, Dr. Weyer-Straße (Finanzamt), Bahnhofstraße (Sparkasse)
Parkhaus: Tiefgarage Zitadelle, Galeria Juliacum, Parkdeck Rathauspassage (Kapuzinerstraße)
Parkddeck: Zitadelle , Kurfürstenstraße (zu den angegebenen Zeiten und in den Schul-Ferien)
Parkscheine (unbegrenzte Parkdauer): Kartäuserstraße, Walramplatz, Theodor-Körner-Straße, Parkdeck Kostenfrei sind alle Parkscheiben-Bereiche für Autofahrer - innerhalb der vorgegebenen Zeit; im Kernbereich der Stadt (Kölnstraße, Große Rurstraße, Parkdeck) kostet die Stunde 1 Euro, in den übrigen Bereichen für die gleiche Zeit 50 Cent. Im Parkhaus werden in den ersten 3 Stunden 10 Cent je 12 Minuten berechnet = 50 Cent/Stunde, danach 10 Cent für jede weiteren 24 Minuten. Der Vorteil: Abgerechnet wird die tatsächliche Parkzeit


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