Entscheidung des Bundeskartellamtes

Zuckerfabrik Jülich kann in Pfeiffer & Langen aufgehen
Von tee [04.08.2006, 16.36 Uhr]

Das Bundeskartellamt hat der Fusion der Zuckerfabrik Jülich AG  mit Pfeiffer & Langen zugestimmt.

Das Bundeskartellamt hat der Fusion der Zuckerfabrik Jülich AG mit Pfeiffer & Langen zugestimmt.

Das Bundeskartellamt hat die vollständige Übernahme der Jülicher Zuckerfabrik durch die Pfeifer & Langen KG genehmigt. Damit kann das Kölner Unternehmen sämtliche Anteile der Westzucker AG erwerben und wird in Westdeutschland Marktführer vor Südzucker und Nordzucker. Kartellamtspräsident Ulf Böge sieht darin aber kein Problem: "Im Ergebnis bestehen jedoch keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben, da die finanzstarken Unternehmensgruppen Südzucker und Nordzucker jeweils mit hohen Marktanteilen auf den hier zu betrachtenden Märkten tätig sind und darüber hinaus eine erhebliche Marktstellung auch auf anderen sachlichen und räumlichen Märkten haben."

Anfang Juni hatte sich die Mehrheit der Aktionäre für einen Verkauf der Anteile an den Kölner Konkurrenten der Zuckerfabrik Jülich AG entschieden. Das Übernahmeangebot war Ende April bekannt geworden. Damals hieß es in der Pressemitteilung, dass das Jülicher Unternehmen seine durch die Zuckermarktordnung auf gut 150 000 Tonnen schrumpfende Zuckererzeugung durch eine bessere Auslastung und die Verlängerung der Verarbeitung auf 100 bis 110 Tage auf bis zu 220 000 Tonnen Zuckererzeugung ausweiten solle.

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Neben der Präsenz dieser starken Wettbewerber waren der geänderte Rechtsrahmen und seine Auswirkungen auf die regulierten Zuckermärkte zu berücksichtigen: Die am 01. Juli 2006 in Kraft getretene neue Europäische Zuckermarktordnung wird erhebliche Auswirkungen auf die Europäischen Zuckermärkte haben und zu einer schrittweisen Liberalisierung der europäischen Zuckermärkte führen. Die Absenkung des bislang durch die Marktordnung gesicherten Preisniveaus für Zuckerfabriken und Zuckerrübenbauern sowie Schließungsprämien für Zuckerfabriken werden die Europäischen Zuckerproduktion reduzieren.

Nicht zuletzt aufgrund der Forderungen der WTO werden der europäische Rübenzucker und der importierte, bislang aber wieder re-exportierte sog. AKP-Zucker im europäischen Binnenmarkt verbleiben und zusammen mit weiteren Marktöffnungen für Entwicklungsländer für weitere Überkapazitäten sorgen. Die zusätzlichen Zuckermengen werden erheblichen Wettbewerbsdruck schaffen.


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