Fahrlehrer Rolf Lamers zieht positive Bilanz nach einem Jahr begleitetem Fahren
Ein Jahr früher - ein Mehr an Sicherheit
Von [12.07.2006, 18.34 Uhr]
Im Volksmund "Führerschein mit 17", offiziell sagt man "begleitetes Fahren". Seit 2005 gibt es den Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Man kann sich mit sechzehneinhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden.
![]() : Rolf Lamers, Fahrlehrer aus Jülich, hier mit der 17-jährigen Fahrschülerin Verena Graf, zieht eine positive Bilanz über den Führerschein mit 17. |
Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung. Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Rolf Lamers, Fahrlehrer aus Jülich, zieht nach einem guten Jahr nach Start des Modellversuchs eine positive Bilanz: „Mehr als 20 Prozent meiner Fahrschüler machen den Führerschein mit 17 und sind ganz motiviert schnell Autofahren zu können.“ Wenn die Prüfung bestanden ist, soll der Fahrschüler von der Begleitperson nicht ermahnt, sondern für den Straßenverkehr sensibilisiert werden. „Es soll dem Fahrschüler Sicherheit geben und er kommt somit nicht in Versuchung, waghalsig oder leichtsinnig zu fahren.“
Der Fahrlehrer ist überzeugt, dass sich durch dieses eine Jahr der intensiven Begleitung die Fahrpraxis der Fahranfänger erheblich verbessert und sie sicherer fahren. Die Ordnungsbehörde teilt diese Meinung. Laut Polizei in Düren und Jülich gibt es bei Verkehrsunfällen keine erhöhten Zahlen, die auf den Führerschein mit 17 zurückzuführen wären.
![]() Viele Junge Leute freuen sich darüber, bereits ein Jahr früher mit dem Führerschein beginnen zu dürfen. |
Eine Veränderung merkt der Fahrlehrer jedoch: „Durch dieses Jahr weniger bis zum Erwerb des PKW-Führerscheins wird die Zahl der Rollerprüfungen weniger, da nur ein Jahr zwischen den Prüfungen liegt und nicht wie bisher zwei. Da warten die meisten lieber noch das eine Jahr und melden sich direkt zum PKW-Unterricht an.“
Sabine ist mittlerweile 18 Jahre alt und hat vor 12 Monaten ihre Fahrprüfung abgelegt. Ein Jahr durfte sie nur an der Seite von Mutter oder Vater ein Auto bewegen. Rückblickend kann sie sagen, dass die Eltern viele Tipps an sie weitergegeben haben. „Ich habe mich einfach sicherer gefühlt, als ich die erste Zeit jemanden neben mir hatte.“, meint die 18-jährige. Mittlerweile fährt Sabine Auto ohne Begleitperson und fährt, wie sie meint, im Gegensatz zu ihren Freunden, die direkt mit 18 ihren Führerschein machen, ruhiger und nicht so wild.
Aber nicht alles wird so nachgefragt an wie der Modellversuch. Erst seit geraumer Zeit gibt es die Führerscheinklasse „S“. Sie berechtigt ab 16 Jahren, Autos bis 45 km/h und Quads zu fahren. „Bei uns hat noch keiner gefragt, diese Führerscheinklasse zu erwerben. Auch bei den Kollegen ist mir kein Fall bekannt“, so Lamers.
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