100 Euro für Schulmaterialien
Von Redaktion [02.09.2010, 17.57 Uhr]
Die job-com des Kreises Düren weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro erhalten, wenn sie selbst oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben („Hartz IV“).
Voraussetzung für den Erhalt des sogenannten Schulbedarfspakets ist der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule. Darüber hinaus darf der Schüler keinen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung haben. Mit der Leistung sollen vorrangig persönliche Schulmaterialien angeschafft werden.
Die 100 Euro werden in den diesen Tagen automatisch von den Grundsicherungsämtern in den Kommunen ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nur nötig, wenn die Behörde nicht weiß, dass die Anspruchsvoraussetzung besteht. In diesem Fall sollten sich Schülerinnen und Schüler mit einem Nachweis über ihren weiteren Schulbesuch an das zuständige Grundsicherungsamt wenden
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