Aus dem Polizeibericht
Diebisches Familienduo und Flüchtiger in Düren festgenommen
Von Redaktion [26.02.2010, 14.48 Uhr]
Wieder eingefangen haben die Dürener Polizisten einen Kleinkriminellen in Düren. Er war bereits in einer Justizvollzugsanstalt vermisst worden, wie die Polizei meldet. Ein Bahnbediensteter hatte in Düren auf dem Gelände der Deutschen Bahn gegen 12.45 Uhr bei einer Inspektion entdeckt, dass an einem Wohncontainer eine Tür aufgebrochen worden war und die Polizei hinzu gezogen.
Im Container trafen die Beamten dann auf einen 53 Jahre alten Obdachlosen. Bei einer Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass gegen diesen bereits ein Haftbefehl vorlag. Er hatte offenbar den Wohncontainer gewaltsam geöffnet und sich dort niedergelassen. Er wurde festgenommen und befindet sich derzeit zur Verbüßung einer Haftstrafe bereits in einer JVA.
Ebenfalls in Haft sind Vater und Sohn, die sich als im Kreisgebiet als Familienunternehmen auf Diebstahl verlegt hatten. Nach intensiven Ermittlungen, so der Polizeibericht, wurde ein 46-Jähriger aus Niederzier und sein 25 Jahre alter Sohn überführt. Sie hatten eine ganze Reihe von Eigentumsdelikten begangen und sitzen bereits seit 1. Februar in Untersuchungshaft.
Der Vater hatte nachweislich entwendeten EC-Karten gestohlen und hatte an acht verschiedenen Geldautomaten damit Bargeld abgehoben. Weiterhin hatte der 46-Jährige im August 2009 versucht, in Düren ein motorisiertes Zweirad zu stehen und war im gleichen Monat in eine Gaststätte in Jülich eingestiegen und hatte dort Bargeld sowie eine Digitalkamera gestohlen.
Nicht nur in väterlicher Begleitung, auch als Solo-Dieb war der Sohn Feststellung der Polizei unterwegs. So wurden ihm vier Einbrüche in die Kindergärten von Hambach, Niederzier, Ellen und Düren sowie zwei Schuleinbrüche in Merken und Düren nachgewiesen.
Gemeinsam konnten Vater und Sohn Einbrüche in die Mülldeponie Horm, Einbruchsdelikte in den Echtzer Kindergarten und in zwei Schulen in Arnoldsweiler nachgewiesen werden.
Die beiden einschlägig vorbestraften Personen haben nun eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten. Familienvergünstigungen sind dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.
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