Etat 2010/2011 liegt vor
„Rote Jahre“ für den Kreis Düren
Von Redaktion [10.02.2010, 18.07 Uhr]
Landrat Wolfgang Spelthahn und Kreiskämmerer Dirk Hürtgen haben am Dienstag im Kreistag den Entwurf des Doppelhaushaltes 2010/2011 vorgelegt. Dieser weist ein (konsumtives) Aufwandsvolumen von rund 387,6 Millionen Euro (2010) und etwa 393,8 Millionen Euro (2011) sowie ein Investitionsvolumen von 9,9 und 5,8 Millionen aus.
Wie in den vergangenen Tagen bereits öffentlich diskutiert, ist eine Anhebung der Kreisumlagehebesätze unvermeidbar. Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage steigt von 37,5% in den Jahren 2008 und 2009 auf 41,0% im Jahre 2010 und 49,0% im Jahre 2011. In diesem Zusammenhang weist der Kämmerer jedoch darauf hin, dass die Steigerung im Jahre 2011 fast ausschließlich auf die Rücknahme der Delegation im Bereich der „Hartz-IV“-Sachbearbeitung zurückzuführen ist und die Kommunen an anderer Stelle von Aufwendungen in gleicher Höhe entlastet werden.
Für die Steigerung von 2009 auf 2010 weist Hürtgen darauf hin, dass die deutlich sinkenden Steuereinnahmen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden dazu geführt haben, dass die sogenannten Umlagegrundlagen, die die Berechnungsgrundlage für die von den Gemeinden an den Kreis zu zahlende Kreisumlage sind, ebenfalls deutlich gesunken sind. Hürtgen: „Unter dem Strich bezahlen die Kommunen im Jahr 2010 etwa 7,4 Millionen Euro mehr als 2009.“
Entgegen der Verpflichtung aus der Kreisordnung, den Kreishaushalt durch Anhebung der Kreisumlage auszugleichen, hat der Kreis Düren allein in den vergangenen vier Jahren Defizite von über 40 Millionen Euro angehäuft, die sein Eigenkapital entsprechend haben schrumpfen und seine Verschuldung steigen lassen. Auch im Doppelhaushalt 2010/2011 werden Defizite von rund 7,2 und 15,3 Millionen Euro entstehen, die zu einem weiteren Abschmelzen des Eigenkapitals führen werden.
Eine darüber hinausgehende Reduzierung der Kreisumlage – und somit in letzter Konsequenz des Eigenkapitals – würde die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach sich ziehen. Auch diese Alternative habe der Kreis – so Landrat Wolfgang Spelthahn – erwogen.
Der freiwillige Marsch in die Haushaltssicherung sei jedoch nicht möglich, da der Kölner Regierungspräsident dies nur genehmigen würde, wenn der Kreis die Fehlbeträge nach drei Jahren im Wesentlichen aus eigener Kraft - also nicht per Kreisumlageerhöhung - ausgleichen kann. Landrat Wolfgang Spelthahn: „Da dies jedoch völlig ausgeschlossen ist, besteht diese Alternative praktisch nicht.“
Die Gründe für die Finanzmisere von Kreis und Kommunen sind nicht hausgemacht, sondern im Wesentlichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren geschuldet, heißt es in der Erklärung aus dem Kreishaus. So stiegen die Ausgaben im sozialen Bereich immer weiter an. Machten zum Beispiel die Transferauszahlungen im Sozial- und Jugendhilfebereich des Jahres 1980 (rund 23,3 Mio. €) noch 32,59% der konsumtiven Ausgaben aus, so beträgt der Anteil der Transferaufwendungen in diesen Bereichen 30 Jahre später 75,52%. Die absoluten Beträge sind um 1156% auf rund 269 Millionen Euro angewachsen. Bedenkt man ferner, dass ein Großteil der Personalkosten ebenfalls in diesen Bereichen entsteht, werde deutlich, dass der Kreis kaum eigene Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung hat.
Gleichzeitig ließen Bund und Land die kommunale Familie im Regen stehen und verschlimmern die Situation noch dadurch, dass sie Gesetze wie etwa das KiBiz erlassen, die zu Ausgabesteigerungen führen, und Zuschüsse zurückfahren (wie die Schlüsselzuweisungen des Landes: minus zwei Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr) oder nicht im erforderlichen Maße anpassen wie beispielsweise bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern.
Gleichwohl werde der Kreis auch zukünftig alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Haushaltssituation nachhaltig zu optimieren. Als Beispiele nennt Landrat Spelthahn Gespräche mit den kreisangehörigen Gemeinden und insbesondere der Stadt Düren über die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit.
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