Finanzierung des Freizeitbades

Niederzier zieht Klage zurück
Von Redaktion [21.08.2009, 19.53 Uhr]

Der Streit um die „Rurwelle“ (heute: monte mare) ist beendet. Der Kreis Düren muss wegen des Freizeitbades in Kreuzau keine differenzierte Kreisumlage erheben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt entschieden, nachdem die Gemeinde Niederzier ihre Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 5. April 2007 zurückgezogen hatte.

In dem seit 2005 schwelenden Rechtsstreit mit dem Kreis Düren hatte die Gemeinde Niederzier argumentiert, das Freizeitbad komme ihren Bürgern wegen der räumlichen Entfernung zu Kreuzau weit weniger zugute als den Menschen in anderen Kommunen. Dies, so die Gemeinde Niederzier, müsse bei der Finanzierung des Kreises durch seine 15 Städte und Gemeinden berücksichtigt werden.

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Dementsprechend hatte Niederzier gegen die einheitliche Festsetzung der Kreisumlage für den Haushalt 2005 geklagt und auch die Zahlungen für die Folgejahre streitig gestellt. Nachdem die Gemeinde mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen gescheitert war, hatte sie in Münster zwar die mögliche Berufung eingelegt, diese nun aber zurückgezogen.

„Ich bin froh, dass dieser Konflikt jetzt beendet ist und hoffe, dass die Gemeinde Niederzier künftig bei ihren Ferienspielen keinen Bogen mehr um unser Freizeitbad in Kreuzau macht, sondern den Kindern und Jugendlichen aus ihrem Gemeindegebiet zeigt, welch schöne Anlage wir mit ‚monte mare’ direkt vor unserer Haustür haben“, kommentierte Landrat Wolfgang Spelthahn die Nachricht aus Münster. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten der Gemeinde Niederzier (Aktenzeichen:15 A 1527/07).


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