Asta der FH Aachen fordert Aussetzung der Studiengebühren
Von Redaktion [17.05.2009, 22.06 Uhr]
Die Hochschulleitung hat auf der Senatssitzung im April festgestellt, dass Zinseinnahmen aus Studiengebühren eingenommen und nicht in den Haushaltstitel der Studiengebühren zurückgeführt werden. Dies und die Tatsache, dass die Hochschulleitung keine Kenntnis über die Höhe der Zinseinnahmen hat, sind für die verfasste Studierendenschaft nicht tragbar.
Die FH Aachen nimmt die enormen wirtschaftlichen Belastungen der Studierenden und ihres sozialen Umfeldes hin. Gleichzeitig generiert die FH Aachen als „staatliche Institution“ mit dem Privatkapital ihrer Mitglieder Vermögen. Zusätzlich versäumt die Hochschule einen Geldbetrag in der Größenordnung von 3,23.Mio.€ sachgerecht zu verausgaben. Dieser Betrag entspricht in seiner Größenordnung Einnahmen von Studiengebühren eines Semesters und muss verausgabt oder rückerstattet werden.
Das Hochschulgesetz des Landes NRW fordert ausdrücklich eine zeitnahe Verausgabung und einen an den Bedarf der Hochschule angepasste Studiengebühr. Weitere Erhebungen der Studiengebühren sind daher an eine Bedarfserhebung zu koppeln. Nur mit Hilfe dieser Maßnahme kann eine sozial und wirtschaftlich vernünftige Studiengebührenforderung stattfinden.
Die Studierendenschaft der FH Aachen fordert daher: Eine Aussetzung der Studiengebühren für das nächste Semester. Eine Anpassung der Studiengebühr an den tatsächlichen Bedarf der FH Aachen.
Nur eine flexibel (dynamische) Gebühr stellt sicher, dass keine unnötigen finanziellen Forderungen auf die Studierende zukommen. Somit können unnötige Belastungen vermieden und gleichzeitig der Bedarf der Hochschule gedeckt werden.
Dies ist mir was wert: | Artikel veschicken >> | Leserbrief zu diesem Artikel >>
Newsletter
Schlagzeilen per RSS
© Copyright