Ausgleich für Krankenhausbehandlung behinderter Menschen

1,69 Millionen Euro für den Kreis Düren
Von Redaktion [23.04.2009, 08.12 Uhr]

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) will dem Kreis Düren 1,69 Millionen Euro überweisen – zum Ausgleich von Kosten für die Krankenhausbehandlung behinderter Menschen, die der Kreis in der Vergangenheit übernommen hatte.

Eine Einigung des LVR mit den kommunalen Spitzenverbänden sieht vor, dass der Kommunalverband LVR Rückstellungen von insgesamt 69,5 Millionen Euro auflöst und diese Summe an die 27 Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland entsprechend ihrer Anteile an der LVR-Umlage verteilt. Für den Kreis Düren ergibt dies eine Summe von 1,69 Millionen Euro.

Im Gegenzug verzichten die Städte und Kreise auf die Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger mit Behinderung. Sie hatten zwischen 2004 und 2008 teilweise Aufgaben finanziert, die in den Zuständigkeitsbereich des LVR als überörtlichen Sozialhilfeträger fallen.

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Mit dieser unbürokratischen Einigung ist es dem LVR und den rheinischen Kommunen gelungen, die Unklarheiten einer gesetzlichen Regelung im Krankenversicherungsrecht zu beseitigen. "Diese Lösung bringt den Kommunen schnelle finanzielle Unterstützung und vermeidet langfristige, auch juristische Auseinandersetzungen über Zuständigkeiten im Einzelfall", erklärte die LVR-Kämmerin, Renate Hötte. Sobald alle Kreise und kreisfreien Städte eine entsprechenden Vereinbarung unterschrieben haben, kann das Geld fließen.

Zum Hintergrund: Die Kreise und kreisfreien Städte haben seit 2004 die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Hilfsmittel für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger getragen. Damit haben sie auf eigene Kosten teilweise Aufgaben des LVR als überörtlichen Sozialhilfeträgers übernommen. Der LVR hatte für die Erstattung dieser Ansprüche Rückstellungen gebildet, die nun ausgezahlt werden und die bisherigen Ausgaben ausgleichen.


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