Ein-Euro-Jobber

Kreis Düren drängt auf Gleichbehandlung
Von Redaktion [26.03.2009, 20.47 Uhr]

Der Kreis Düren erstattet Ein-Euro-Jobbern über den 31. März hinaus wie bisher ihre nach-gewiesenen Fahrtkosten. Er tut das, obwohl das Bundessozialgericht im November 2008 in einem Urteil festgestellt hatte, dass Ein-Euro-Jobber keinen Anspruch darauf haben. Das Ur-teil, dessen schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, war – auch im Kreis Düren - auf Kritik gestoßen. Eine einheitliche Umsetzung der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen ist derzeit nicht in Sicht.

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Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wir legen größten Wert darauf, dass langzeitarbeitslose Menschen, die sich mit der Übernahme eines Ein-Euro-Jobs aktiv um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemühen, überall gleich behandelt werden. Deshalb habe ich das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Rechtsaufsicht um Stellungnahme gebeten. Wir wollen endlich wissen, ob wir diesem Personenkreis zusätzlich zur pauschalen Mehr-aufwandsentschädigung von 1,30 Euro je Stunde eine individuelle Mehraufwandsentschädigung in Höhe der nachgewiesenen Fahrtkosten zahlen können.“ Bislang, so der Landrat, habe sich das Ministerium nicht in der Lage gesehen, die Frage zu beantworten. Deshalb werde der Kreis Düren den Ein-Euro-Jobbern die nachgewiesenen Fahrtkosten bis auf weiteres erstat-ten, bis das Ministerium rechtsverbindlich Stellung bezieht und damit für Klarheit sorgt.


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