„Toller“ Dienst in der Kreisverwaltung
Von Redaktion [17.02.2009, 11.11 Uhr]

Besondere Dienstzeiten gelten für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Jülich und Düren während der 5. Jahreszeit ab Weiberfastnacht, 19. Februar.

Für die Dienststellen der Kreisverwaltung in Düren und Jülich gilt folgende Arbeitszeitregelung: An Weiberfastnacht (19. Februar) werden bei der Kreisverwaltung die Dienstgebäude um 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Straßenverkehrsamt ist an diesem Tag um 10 Uhr Annahmeschluss. Am Rosenmontag (23. Februar) bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen.

Am Fastnachtsdienstag gelten die normalen Besuchs- und Dienstzeiten.

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