Kreis Düren gibt Infobroschüre zur Abfallentsorgung heraus
Von Redaktio [25.01.2009, 08.29 Uhr]
Abfallerzeuger sind grundsätzlich verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß und möglichst umwelt-schonend zu entsorgen. Hierbei ergeben sich häufig Fragen hinsichtlich der möglichen Entsor-gungswege sowie der zu beachtenden Nachweispflichten. Die Vorschriften erscheinen auf den ersten Blick sehr komplex. Ob überhaupt und wenn ja, welches Nachweisverfahren für die Entsorgung von Abfällen notwendig ist, hängt davon ab, ob eine Abfallart eine Gefahr für Mensch und/oder Umwelt darstellt oder nicht.
Hiervon ausgehend werden die Abfälle in zwei verschiedene Kategorien - gefährliche und nicht gefährliche Abfälle - eingeteilt. Je nach zugeordneter Abfallkategorie ergeben sich spe-zielle Nachweispflichten. Zur besseren Übersicht und Vereinfachung hat der Kreis eine Infor-mationsbroschüre erstellt, die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer umfassend informiert.
Die Broschüre kann beim Kreis Düren unter den Rufnummern 02421/22-2685 oder -2693 sowie im Internet unter www.kreis-dueren.de kostenlos bezogen werden.
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