Krankenkassen fördern

Kreis Düren: Jetzt Anträge für gesundheitliche Selbsthilfe stellen
Von Redaktion [26.01.2009, 08.13 Uhr]

Im Zuge der Neuregelung der kassenartenübergreifenden Selbsthilfeförderung können Selbst-hilfegruppen im Gesundheitsbereich eine Förderung über die Krankenkassen erhalten. Darauf weist die Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Düren hin.

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die mit dem Jahr 2008 in Kraft getreten ist. Die Anträge der Selbsthilfegruppen für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung müssen bis 31. März 2009 vorliegen. Die Pauschal-Förderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese Mittel sind Zuschüsse zur Absicherung von regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen, wie z. B. Raumkosten, Bürobedarf, Telefon, Schulungen, usw. NRW-weit gelten die gleichen An-tragsformulare und Verwendungsnachweise

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Für den Kreis Düren liegt die Federführung bei der Barmer Ersatzkasse.

Die Anträge sind auch für 2009 an die Örtliche Unterstützungsstelle zur Selbsthilfeförderung, Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Düren, Paradiesbenden 24, 52349 Düren, Mail: selbsthilfe-dueren@paritaet-nrw.org zu richten.

Anträge, gesetzliche Bestimmungen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Düren. Infos auch unter www.selbsthilfenetz.de.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Düren,
Tel. 0 24 21 – 489 211, Mail: selbsthilfe-dueren@paritaet-nrw.org.


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