Blauzungenkrankheit: Kreis Düren gehört zur Kontroll-Zone
Von Redaktion [01.11.2008, 05.59 Uhr]
In vier grenznahen Rinderbetrieben in den Niederlanden ist am 24. Oktober erneut die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Gleichzeitig wurde verfügt, dass der Kreis Düren mit Ausnahme der Kommunen Nideggen, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau und Vettweiß zur Kontrollzone gehört.
Damit verbunden sind Restriktionen für rund 330 Betriebe und Tierbestände im Kreis Düren mit Schafen, Ziegen, Rindern oder sonstigen Wiederkäuern. Auch private Halter sind betroffen. Ursache dieser neuen Ausbrüche ist jedoch ein anderer Infektionstyp als in den Blauzungenkrankheitsfällen seit Sommer 2006.
Der überwiegende Teil des Kreises Düren liegt innerhalb der Kontrollzone (150 Kilometer im Umkreis der Ausbruchsbetriebe). Die Kontrollzone umfasst fast das ganze Land Nordrhein-Westfalen (außer die Gebiete der Kreise Euskirchen, Siegen-Wittgenstein, Höxter und der kreisfreien Stadt Bonn) und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen.
Innerhalb des Gebietes dürfen die betroffenen Tierarten zwischen den Betrieben oder zum Schlachten transportiert werden, wenn die Tiere frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sind. Aus diesem Gebiet dürfen grundsätzlich keine Wiederkäuer verbracht werden. Ausnahmen sind möglich, es müssen jedoch amtliche Gesundheits-zeugnisse auf dem Transport mitgeführt werden. Die in freie Gebiete zu transportierenden Tiere und die Transportfahrzeuge sind außerdem mit zugelassenen Mitteln gegen Insekten zu behandeln.
Seit dem Sommer 2006 sowie im Verlaufe des Jahres 2007 sind auch im Kreis Düren insgesamt 171 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit - aber mit dem Serotyp 8 - festgestellt worden. Die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Betriebe waren sehr hoch. Zahlreiche Tiere mussten getötet werden. Seit Juni wurden die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen den Serotyp 8 schutzgeimpft. Seitdem sind keine weiteren Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Kreis Düren festgestellt worden. Die Tiere sind jedoch nicht ge-gen den in den Niederlanden diagnostizierten Serotyp geschützt. Im Falle der Einschleppung ist ein erheblicher Schaden für die hiesigen Bestände nicht auszuschließen.
Die Blauzungenkrankheit kann auf Menschen nicht übertragen werden. Auch der Verzehr von Lebensmitteln von eventuell infizierten Tieren kann nicht zu einer Krankheit bei Menschen führen. Die Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über blutsaugende Insekten.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren unter den Telefonnummern 02421/22-2164, -2166 und –2170; Infos im Internet unter www.kreis-dueren.de.
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