Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Mit falschem Kennzeichen in Inden unterwegs
Von Redaktion [20.06.2005, 13.54 Uhr]

Sonntagmorgen gegen 4.31 Uhr. Auf der Hochstraße in Inden hält die Polizei einen 17-jähriger Mofafahrer an und kontrolliert ihn. Die Beamten stellten fest, dass an dem Zweirad das Versicherungskennzeichen nicht lesbar angebracht war. Bei genauerer Betrachtung konnte festgestellt werden, dass am Gepäckträger des Mofas ein Versicherungskennzeichen eingeklemmt war. Eine Überprüfung ergab, dass dieses Versicherungskennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben war. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Strafanzeige wurde gefertigt.

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