Kreis Düren erinnert Pferdehalter an ihre Meldepflicht
Von Redaktion [08.10.2008, 09.15 Uhr]
Pferdebesitzer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Tiere bei der zuständigen Veteri-närbehörde erfassen zu lassen. Darauf weist das Amt für Veterinärwesen und Verbrau-cherschutz der Kreisverwaltung Düren hin.
Die Viehverkehrsverordnung sieht in Paragraf 26 eine entsprechende Anzeigepflicht vor, die aber offensichtlich längst nicht jedem Pferdehalter bekannt ist. Auch sollten die Pferde bei der Tierseuchenkasse in Münster gemeldet werden, um im Seuchenfall Entschädi-gungsleistungen geltend machen zu können.
Kontakt: Kreis Düren, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Bismarckstr. 16, 52351 Düren, Telefon 02421/22-2170 oder 22-2166, Fax 02421/22-2022, amt39@kreis-dueren.de
Landwirtschaftskammer NRW – Tierseuchenkasse - , Nevinghoff 6, 48147 Münster, Tele-fon 0251/28982-0, Fax 0251/28982-30, tierseuchenkasse@lwk.nrw.de
Dies ist mir was wert: | Artikel veschicken >> | Leserbrief zu diesem Artikel >>
Newsletter
Schlagzeilen per RSS
© Copyright