Vergabe der Identifikationsnummer hat begonnen

Erster Schritt zur elektronische Lohnsteuerkarte
Von Redaktion [17.08.2008, 07.06 Uhr]

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit der Vergabe des bundeseinheitlichen Identifikationsmerkmals für alle Bundesbürger begonnen. ??An die 18 Millionen Einwohner Nordrhein-Westfalens werden ab sofort in den nächsten drei Monaten pro Tag bis zu 500 000 Benachrichtigungen über die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) versandt. ??

Diese ist zukünftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber den Finanzbehörden zusätzlich zur Steuernummer anzugeben. Auf verschiedenen Formularen oder bei der elektronischen Steuererklärung (Elster) sind entsprechende Felder bereits vorgesehen. Bei Zahlungen (Überweisungen) an das Finanzamt ist weiterhin die Steuernummer zu verwenden. ?

Die neue Identifikationsnummer ist eine elfstellige zufällige Zahlenkombination, die für natürliche Personen vergeben wird. Sie bleibt ein Leben lang unverändert. Dadurch wird das Besteuerungsverfahren künftig vereinfacht, weil verschiedene steuerliche Zuordnungskriterien nicht mehr benötigt werden. ??

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Selbst Kinder und Neugeborene erhalten diese Identifikationsnummer, da sie grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Normalerweise muss dieser Personenkreis noch keine Einkommensteuer zahlen. Dies kann jedoch eintreten, wenn zum Beispiel Kapitalerträge aus einem geerbten Vermögen anfallen. ??Die Nummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern anhand der Daten der Meldebehörde vergeben, bei denen alle Einwohner registriert sind. Dem Mitteilungsschreiben sind neben der Identifikationsnummer auch die zugrunde liegenden Daten (gespeicherte Daten der Meldeämter) enthalten. ??Sind diese unzutreffend, können diese nur bei den Meldebehörden korrigiert werden.

Die zuständige Meldebehörde ergibt sich aus dem Mitteilungsschreiben in der Zeile oberhalb der eigenen Adresse. Rückfragen bei den Finanzämtern helfen insoweit nicht weiter. ??

Die Identifikationsnummer ist Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“. Die jetzt verwendeten Karton-Lohnsteuerkarten werden letztmalig für das Jahr 2010 bereit gestellt. ??Danach wird eine elektronische Lösung das papiergebundene Verfahren ersetzen. ??

Weitere Informationen über die Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter ?www.identifikationsmerkmal.de sowie über der Hotline des BZSt unter 0180 / 543783837* (0180 5 IDSTEUER*). ??Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz. Für Mobilfunkteilnehmer können abweichende Preise gelten.


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