Bedenken und Anregungen bis 22. August

Geplantes Naturschutzgebiet „Vorbahnhofsgelände Düren“
Von Redaktion [04.07.2008, 13.18 Uhr]

Die Bezirksregierung Köln als Höhere Landschaftsbehörde beabsichtigt, das Gebiet „Vor-bahnhofsgelände Düren“ im Bereich der Stadt Düren unter Naturschutz zu stellen.

Das zu schützende Gebiet ist rund 14,6 Hektar groß und umfasst in der Gemarkung Arnolds-weiler die Flur 19 teilweise und in der Gemarkung Düren die Flur 1 ebenfalls teilweise. Die Of-fenlage des Textentwurfes der geplanten Schutzverordnung (mit Kartenunterlagen) erfolgt vom 7. Juli bis einschließlich 22. August 2008 während der Dienststunden im Kreishaus Düren beim Amt für Landschaftspflege und Naturschutz, Haus B, 6. Etage, Zimmer 612.

Jeder Eigentümer und alle sonstigen Betroffenen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorbringen. Die Bedenken und Anregungen sind beim Landrat des Kreises Düren, Untere Landschaftsbehörde, 52349 Düren, schriftlich bis zum 22. August einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.

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Die Frist wird auch gewahrt durch schriftliche Anregungen und Bedenken bei der Bezirksregie-rung Köln als Höhere Landschaftsbehörde in 50606 Köln. Alle Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln entschieden. Die Einwender werden über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch die Bezirksregierung Köln findet unabhängig von der Offenlage noch statt.

Gemäß § 42 e Abs. 3 Landschaftsgesetz NRW sind seit 21. Juni (Tag der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung) bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Eine derzeit rechtmäßige Form der Bewirtschaftung der Grundflächen, ohne dass sie verändert werden, bleibt unberührt.


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