Neue Zulassungsbestimmungen

Kreis Düren: Code statt Doppelkarte
Von Redaktion [05.03.2008, 08.31 Uhr]

Versicherungsdoppelkarte ade: Zum 1. März 2008 wurde bei der Zulassungsbehörde des Kreises Düren – wie bei vielen anderen Zulassungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland auch - der Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Dieses Verfahren ersetzt die frühere Versicherungsbestätigung, besser bekannt unter dem Namen Versicherungsdoppelkarte. Die elektronische Versicherungsbestätigung gilt, mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen. Für Ausfuhr-kennzeichen gelten die bisherigen Versicherungsbestätigungen weiter.

Für den Abruf der eVB stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen siebenstelligen alphanumerischen Code, die sogenannte VB-Nummer. Diese gibt der Halter (oder ein Bevollmächtigter) bei der Zulassungsbehörde bekannt. Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine VB hinterlegt wurde, diese aus der Datenbank abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen. Die VB-Nummer kann der Zulassungsbehörde schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

Werbung

Die Zulassungsbehörde Düren wird bis zum 31. März beide Verfahren, Versicherungsbestätigungskarten in Papierform mit oder ohne siebenstelliger VB-Nummer, akzeptieren. Die Kunden sollten allerdings versuchen, auch im März schon Unterlagen zu erhalten, die die siebenstellige VB-Nummer enthalten.

Ab dem 1. April werden keine Versicherungsbestätigungskarten ohne VB-Nummer mehr angenommen. Die Zulassung eines Fahrzeuges ist dann nur noch mit siebenstelliger VB-Nummer möglich.

Versicherungsbestätigungen in Papierform werden bis zum 31. Dezember noch angenommen, wenn die 7-stellige VB-Nummer angegeben ist. Reine Versicherungswechsel ohne Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges sind in elektronischer Form erst ab dem 1. September möglich.

Fragen zum neuen Verfahren beantworten die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde beim Straßenverkehrsamt Düren (Telefon 02421/22-2901 oder -2902) oder die Versicherer.


Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

NewsletterSchlagzeilen per RSS

© Copyright