Kreis Düren: Dienst an den „Tollen Tagen“
Von Redaktion [27.01.2008, 13.50 Uhr]

Für die Dienststellen der Kreisverwaltung in Düren und Jülich gilt an Karneval folgende Arbeitszeitregelung: An Weiberfastnacht, Donnerstag, 31. Januar, werden bei der Kreis-verwaltung die Dienstgebäude um 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Straßenverkehrsamt ist an diesem Tag um 10 Uhr Annahmeschluss.

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Am Rosenmontag, 4. Februar, bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen.
Am Fastnachtsdienstag gelten die normalen Besuchs- und Dienstzeiten.


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