„Regelmäßig" ohne Führerschein unterwegs
Düren: 88-jähriger Wiederholungstäter
Von Redaktion [12.05.2005, 16.55 Uhr]
Der Senior hatte zunächst gegen 10 Uhr einen Abschleppwagen zu seiner Wohnanschrift bestellt. Dem Hilfsdienstmitarbeiter gegenüber gab er an, dass sein Auto nicht mehr anspringe. Der Hinzugerufene überprüfte den Wagen und stellte fest, dass es sich nicht um einen technischen Mangel des Fahrzeugs handelte, sondern dass der betagte Fahrer zum Starten des Pkw nicht mehr in der Lage war. Der 88-Jährige fuhr trotz entsprechender Hinweise anschließend selbst mit dem Auto in eine Werkstatt, um das seiner Meinung nach schadhafte Fahrzeug nachsehen zu lassen. Auf der Fahrt dorthin wurden bei dem Dürener mehrere Fahrfehler beobachtet, die glücklicherweise nicht zum Unfall führten.
In der Werkstatt bestätigte der Meister die Feststellungen des Fahrers des Abschleppunternehmens, der sicherheitshalber hinter dem lebensälteren Herrn her gefahren war. Da es den Zeugen unverantwortlich erschien, den offensichtlich aufgrund seiner Alterserscheinungen fahruntüchtigen Mann wieder ans Steuer zu lassen, wurde die Polizei hinzu gerufen. Die Beamten stellten dann fest, dass der Betagte zwar eine Kopie seines bereits 1933 erworbenen Führerscheins mitführte, ihm seine Fahrerlaubnis jedoch bereits vor längerem entzogen wurde.
Dem 88-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn musste erneut eine Strafanzeige gefertigt werden.
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