3,5 Millionen Euro für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose
Kreis Düren: LVR förderte 1098 Menschen
Von Redaktion [03.05.2007, 10.32 Uhr]
Rheinlandweit 90 Millionen Euro Unterstützung für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose im Jahr 2006 / 1098 Menschen im Kreis Düren unterstützt / Europäischer Tag der Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2007
Wäsche waschen, kochen, Freunde treffen: Was für viele Menschen selbstverständlich ist, stellt blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen häufig vor große Herausforderungen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im letzten Jahr 1098 betroffene Menschen im Kreis Düren mit einer Gesamtfördersumme von 3.546.915,12 Euro unterstützt.
Davon können etwa Pflege- und Betreuungskräfte, hauswirtschaftliche Hilfen, Fahr- und Transportdienste und der Mehraufwand für technischen Ausstattung, beispielsweise ein auf den Nutzer zugeschnittener Computer, finanziert werden. Das Geld kann aber genauso für rein private Dinge verwandt werden.
Im Rahmen des GHBG erhalten blinde Erwachsene unter 60 Jahren ein Blindengeld in Höhe von monatlich 585 Euro. Kindern und Jugendlichen steht ein Blindengeld von 293 Euro zu. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinden Menschen, die 60 Jahre oder älter sind, steht ein Betrag in Höhe von 473 Euro zu, zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Blindenhilfe in Höhe von 112 Euro gewährt werden.
Hochgradig sehbehinderten Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind sowie Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Gehörlosigkeit steht zum Ausgleich ihrer Mehrbelastungen eine monatliche Unterstützung von 77 Euro zu.
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.lvr.de/soziales/weitere+leistungen/ghbg/
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