Düngemittel unterliegen Gesetzen
Kreis Düren: Hühnertrockenkot sofort einarbeiten
Von Redaktion [21.03.2007, 20.10 Uhr]
Landwirte sind bei der Anwendung von Düngemitteln für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Darauf weist die Kreisverwaltung Düren aus gegebenem Anlass hin. Insbesondere bei Hühnertrockenkot ist wegen der möglichen Geruchsbelästigung und das Anziehen von Fliegen unbedingt auf eine ordnungsgemäße Anwendung zu achten. Hühnertrockenkot darf keinesfalls am Feldrand und insbesondere nicht in der Nähe von Wohnbebauung zwischengelagert werden.
Nach der Anlieferung muss der Hühnertrockenkot unverzüglich auf das Feld ausgebracht und eingearbeitet werden. Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich verfolgt und können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.
Auskünfte erteilt das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt unter der Rufnummer 02421/22-2694 oder 02421/22-2664.
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