Vorsorge im und für das Alter
Infos zur „Erben und Vererben“ in Linnich
Von Redaktion [12.03.2007, 13.17 Uhr]
Es gibt wohl kaum jemanden, der ein Testament nicht als sinnvoll ansehen würde, doch wird dies fälschlicherweise nur für „die Älteren“ als erforderlich gehalten. Tatsächlich sollte vernünftigerweise jeder Erwachsene an ein Testament denken.
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Linnich lädt daher alle Interessierten zum kostenfreien Informationsabend am Mittwoch, 21.März, um 19.30 Uhr in die Aula der Realschule der Stadt Linnich, Bendenweg 19, ein. Ingeborg Heinze, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meerbusch und Volljuristin, wird weitergehende Informationen zu diesem wichtigen Thema geben.
Besonders wichtig ist ein Testament für Eheleute mit Kindern, insbesondere dann, wenn Eigentum in Form einer Immobilie vorhanden ist. Stirbt einer der Eheleute, gilt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge.
Der überlebende Ehegatte bekommt die Hälfte, die andere geht an den Nachwuchs. In der Praxis bedeutet dies: Das Haus kann nur unter Mitwirkung des Jugendamtes veräußert werden, das auch sicherstellt, dass der auf die Kinder entfallende Vermögensanteil mündelsicher angelegt wird, wenn diese noch minderjährig sind. Auch für Alleinerziehende ist ein Testament wichtig.
Zwar sichert die gesetzliche Erbfolge, dass die Kinder – wie in der Regel gewünscht – das Vermögen erben; doch stirbt ein Kind vor dem leiblichen Vater, dann erbt dieser vom Kind – eine Folge, die oft unerwünscht ist.
Besondere Regelungen sind weiter zu treffen, wenn für ein behindertes Kind Vorsorge getroffen werden sollte.
Anmeldungen werden bis Freitag, 16.März, von Jutta Bensberg-Horn, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Linnich unter der Rufnummer: 02462 / 9908-103 oder 0163 / 3990821 sowie unter jbensberg-horn@linnich.de entgegen genommen.
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