Amtszeiten in Düren und Jülich

Öffentlicher Dienst an "tollen Tagen"
Von Redaktion [12.02.2007, 09.37 Uhr]

Für die Dienststellen der Kreisverwaltung in Düren und Jülich gilt an den Karnevalstagen folgende Arbeitszeitregelung: An Weiberfastnacht (15. Februar) werden bei der Kreisverwaltung die Dienstgebäude um 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Stra-ßenverkehrsamt ist an diesem Tag um 10 Uhr Annahmeschluss.

In Jülich bleibt die Stadtbücherei an Weiberfastnacht, das Stadtarchiv und die Museen über das gesamte Karnevalswochenende - einschließlich Montag - geschlossen. Am Rosenmontag, 19. Februar, sind auch alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen.

Am Fastnachtsdienstag gelten die normalen Besuchs- und Dienstzeiten. Eine Ausnahme macht das Einwohnermeldeamt in jülich, das nur bis 12 Uhr geöffnet sein wird.

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An den geöffneten Tagen kann es zu Engpässen insbesondere in den publikumsintensiven Bereichen kommen, da urlaubsbedingt in einigen Dienststellen nur eine Notbesetzung eingerichtet ist. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Der Bereitschaftsdienst des städtischen Bauhofes (insbesondere für Kanal- und Straßenschäden) ist an den v.g. Tagen über die Feuerwache Jülich (Rufnummer: 7001) erreichbar.
In sonstigen dringenden Fällen kann man sich auch an diese Stelle bzw. an die Polizei Rufnummer: 110) wenden.

Über die Karnevalstage hat auch die Agentur für Arbeit in Düren geänderte Servicezeiten.

Am Donnerstag, 15. Februar ("Weiberfastnacht"), sind alle Geschäftsstellen in Düren und Jülich bis 12 Uhr für Besucher geöffnet.

Am Rosenmontag, 19. Februar, bleiben alle Geschäftstellen in Düren und Jülich geschlossen.


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