Neue Ansprechpartner
Soziale Wohnraumförderung: Kreis Düren ist zuständig
Von Redaktion [26.01.2007, 18.55 Uhr]
Der Landtag hat eine Zuständigkeitsbündelung in der sozialen Wohnraumförderung be-schlossen, um eine wirtschaftliche, bürgernahe und fachliche Aufgabenerledigung zu ge-währleisten. Das bedeutet für den hiesigen Bereich, dass ab dem 1. Februar 2007 die Stadt Düren von ihren Aufgaben als Bewilligungsbehörde entbunden ist und die bisherige Bewilligungszuständigkeit auf den Kreis Düren übergeht.
Anträge auf Eigentums- und Mietwohnungsbauförderung sind daher zukünftig bei der Kreisverwaltung Düren – Amt für Bauordnung und Wohnungswesen - zu stellen. Als An-sprechpartner stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Mietwohnungsbau:
H. J. Goergens, Telefon 0 24 21/22 27 17, Zimmer Nr. 509
Eigenheimförderung:
R. Rieck, Telefon 0 24 21/22 27 10, Zimmer Nr. 506
U. Kuck, Telefon 0 24 21/22 27 06, Zimmer Nr. 504
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