Islamisches Opferfest am Silvester- und Neujahrstag

Opfertiere im Kreis Düren müssen betäubt werden
Von Redaktion [27.12.2006, 08.10 Uhr]

Zu Silvester feiern die Muslime ein islamisches Opferfest: Am 31. Dezember wird daran erinnert, wie Abraham einen seiner beiden Söhne, Ismail und Isaak, opfern sollte. Aus diesem Anlass schlachten die Gläubigen ein Tier, dessen Fleisch sie in der Gemeinschaft teilen.

Der Kreis Düren weist darauf hin, dass, entgegen vieler Meldungen das Urteil des Bun-desverwaltungsgerichtes vom 23. November 2006 (BVerwG 3 C 30.05) zum Schächten keine generelle Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten darstellt.

Das Urteil hat keine Auswirkung auf die mit Erlass des Ministerium für Umwelt, Natur-schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2003 bekannt gemachten Schlachtbedingungen (Schlachtung nur mit Betäubung und entsprechender Sachkunde).

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Bei dem jetzt verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich lediglich um ein Urteil zu einem Altverfahren eines hessischen Metzgers aus dem Lahn-Dill-Kreis (VGH Kassel 11 UE 317/03), der sich mit seiner Revision gegen den etwaigen Ausschluss zur Erteilung etwaiger Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz wehrte. Der Ur-teilsverkündung fehlt zudem bis heute die Begründung.

Parallel sind die Bestimmungen des Fleischhygienerechts, wonach die Tiere vor und nach der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt bzw. Fleischkontrolleur zu untersuchen sind, zu beachten. Wegen BSE muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass der Verzehr bestimmter Tierkörperteile durch Menschen ausgeschlossen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Betäubungsgebot oder gegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat erfüllen und entsprechend geahndet werden. Es wird daher an alle muslimi-schen Bürger appelliert, das Angebot in den bekannten Schlachtstätten zu nutzen und nur dort ihre Opfertiere schlachten zu lassen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachung-samt hofft auf Verständnis und eine gute Zusammenarbeit an den beiden Tagen.


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