Unterschrift geleistet

Teilbereiche der Ruraue zum Naturschutzgebiet erklärt
Von Readktion [03.04.2005, 09.00 Uhr]

Die Ruraue gilt jetzt als international bedeutsames Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet. Als solches wurde es an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet. Die für einen naturnahen Mittelgebirgsfluss typische Auenlandschaft ist ein Biotop für eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel der Biber und das Flussneunauge.

Voraussetzung hierfür war die entsprechende Ausweisung durch die Bezirksregierung Köln. Die Unterzeichnung der Verordnung begleiteten alle Beteiligten aus Industrie, Gewerkschaft und Verwaltung. In Gegenwart von Staatssekretär Dr. Thomas Griese (MUNLV), Landrat Wolfgang Spelthahn, Bürgermeister Paul Larue, Heinz Kaulen vom DGB, Rechtsanwalt Grund vom Industrie-Wasser-Umweltschutz e.V., Fritz Rötting von der IHK sowie Vertretern der Firmen und Betriebsräte vor Ort brachte Regierungspräsident Jürgen Roters die Ausweisung des Naturschutzgebietes zu einem guten und einvernehmlichen Abschluss.

Die ursprüngliche Planung des Naturschutzgebietes hatte zum Ziel, die Ruraue als durchgängigen Biotopverbund zu sichern. Dies ist auch im Gebietsentwicklungsplan festgehalten. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Einwendungen erhoben worden, da die betroffenen Firmen ihre Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sahen.

In konstruktiven Gesprächen mit allen Beteiligten aus den Bereichen Industrie, Gewerkschaft und Verwaltung konnte eine Lösung gefunden werden, die sowohl den Schutz der FFH-Gebiete gewährleistet, aber auch den Wirtschaftsstandort Düren und damit die dauerhafte Sicherung der Arbeitsplätze in dieser Region nicht gefährdet. Die jetzige Regelung sieht für die Industrie eine bessere Position als in der alten Naturschutzverordnung vor.

Regierungspräsident Jürgen Roters: „Dies ist eine Positiverklärung für den Wirtschaftsstandort Düren. Die Bezirksregierung Köln wird sicherstellen, dass sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Zuständigkeiten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren zügig durchführen und positiv begleiten wird. Das heißt, dass wir betrieblichen Entwicklungen möglichst unbürokratisch begegnen und dazu beratend wirken werden, damit eine beschleunigte Verfahrensabwicklung ermöglicht wird.“

Werbung


Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

NewsletterSchlagzeilen per RSS

© Copyright