Kreis Düren informiert

Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen
Von Redaktion [22.03.2005, 15.15 Uhr]

Seit 1. März kann eine Vorsorgevollmachten im Internet oder per Post beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft des Kreises Düren, zu der unter anderem die Betreuungsbehörden des Kreises und der Stadt Düren gehören hin. Durch diese Vollmacht können Menschen eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den Betroffenen einen Betreuer bestellen.

Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das kann die Einleitung von Betreuungsverfahren verhindern. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Jetzt können sie das zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen sind. Denn nur eine Vollmacht, die im Bedarfsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht.

Das zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist die Meldung über das Internet günstiger als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 Euro.

Interessierte wenden sich an das Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151 in 10001 Berlin, Telefon 01805/355050 oder gehen per Internet auf die Seite www.vorsorgeregister.de

Werbung


Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

NewsletterSchlagzeilen per RSS

© Copyright