Übergangsregelung bis 31. August
Freie Fahrt für Schüler im Kreis Düren
Von Redaktion [23.08.2006, 09.45 Uhr]
![]() Quittungen der Fahrscheine müssen Schüler, die eine Berechtigung für das SchoolPlus-Ticket haben, bei Freizeitfahrten bis 31. August sammeln. |
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, alle Schüler rechtzeitig zum Schuljahresbeginn mit SchoolPlus-Tickets auszurüsten. Daher hat die Kreisbahn bis 31. August eine Übergangsregelung getroffen. Für den Schulweg vom und zum Unterricht können alle Schüler die betreffenden Busse ohne Fahrausweis nutzen. Wer Anspruch auf das SchoolPlus-Ticket hat, kann darüber hinaus in der Freizeit alle Busse und Bahnen innerhalb des Geltungsbereichs kostenlos zu nutzen – bis 31. August müssen sie allerdings auf diesen Strecken in Vorleistung treten. Die Dürener Kreisbahn (DKB) erklärt: Da das Fahr- und Prüfpersonal nicht die Möglichkeit hat, ohne Fahrausweis die Anspruchsberechtigung zu prüfen, müssen Schüler, die noch nicht im Besitz des SchoolPlus-Tickets sind, im Freizeitverkehr Einzelfahrscheine lösen.
Geht die Fahrt über den Geltungsbereich des SchoolPlus-Tickets hinaus, müssen zwei Tickets gelöst werden: Bis zur Geltungsgrenze des SchoolPlus-Tickets und ein Fahrschein für die restliche Strecke gelöst werden. Die Quittungern müssen die Schüler allerdings gut aufheben, denn diese können – wenn der Schülerfahrausweis von der DKB eingetroffen ist – inklusive der Bankverbindung eingereicht werden. Der Verkehrsbetrieb ersetzt dann die entstandenen Kosten. Möglich ist bei entsprechendem Nachweis auch eine Barauszahlung der Fahrtkosten. Diese Regelung gilt auch im übrigen auch für den zu zahlenden Elternbeitrag für das SchoolPlus-Ticket: Dieser kann per Einzugsverfahren oder in bar entrichtet werden.
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