Blauzungenkrankheit
Kreis Düren: Stallpflicht gilt nur noch nachts
Von Redaktion [23.08.2006, 09.29 Uhr]
In Sachen Blauzungenkrankeit war die Kreisveterinärbehörde von dem Vorgehen des Ministeriums sicher so überrascht wie die Landwirte. Dies stellten der Kreisbauernvorsitzende Franz Josef Kügelgen und sein Vertreter Franz Erasmi bei einem Gespräch mit Dr. Mounira Bishara-Rizk fest. Sie ist gehalten, im Kreis Düren für die Umsetzung der vom Landwirtschaftsminsiterium in Düsseldorf erlassenen Verordnung zum Schutz der Blauzungenkrankheit zu sorgen.
Im Kampf gegen die so genannte Blauzungenkrankheit hat das NRW-Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Dienstag einen Erlass veröffentlicht, der auch für den Kreis Düren Konsequenzen hat. Im Kampf gegen die Tierseuche gilt für Gefährdungsgebiete, zu denen auch der gesamte Kreis Düren zählt, aber ab sofort ein gelockertes Aufstallungsgebot.
Demnach müssen Wiederkäuer nur noch während der Nachtstunden in Ställen untergebracht werden. Vom Aufstallen kann abgesehen werden, wenn die Tiere mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden.
Dr. Mounira Bishara-Rizk äußerte gegenüber der Kreisbauernschaft großes Verständnis für die Anliegen der Bauern. „Das Aufstallungsgebot schafft für die Tierhalter Platz- und Futterprobleme, die nicht sofort und in jedem Fall lösbar sind“, so die Kreisveterinärin. Sie rief die Tierhalter dazu auf, Ruhe zu bewahren und nichts zu überstürzen.
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