Blauzungenkrankheit

Wiederkäuer im Kreis Düren müssen im Stall bleiben
Von Redaktion [19.08.2006, 12.39 Uhr]

Die betroffenen Gebiete im Kreis Düren.

Die betroffenen Gebiete im Kreis Düren.

Für alle Wiederkäuer in der gesamten Gemeinde Aldenhoven und den westlichen Teilen der Städte Jülich und Linnich, den Gemeinden Inden und Langerwehe gilt ab sofort ein Aufstallungsgebot. Das hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW soeben per Erlass angeordnet.

Betroffen sind 90 Haltungen von Rindern (2792 Tiere), Schafen (718 Tiere) und Ziegen (22 Tiere) in den angegebenen fünf Kreiskommunen. Das Veterinär- und Lebensmittelü-berwachungsamt des Kreises Düren wird ab sofort die Betroffenen direkt unterrichten. Alle Halter werden hiermit aber auch schon vorab aufgefordert, ihre Tiere in die Ställe zu verbringen. Grund für den Erlass des NRW-Landwirtschaftsministeriums ist der Ausbruch der so genannten „Blauzungenkrankheit“ in zwei Schafsbeständen im niederländischen Grenzgebiet.

Die östliche Grenze des Restriktionsgebietes verläuft von Norden ab der Kreisgrenze zu Heinsberg nach Süden Richtung Linnich-Körrenzig (Friedhofs-, Haupt-, Glimbacher Str.) – Kreisstraße 37 – Kreisstraße 9 – Landstraße 253 bis Tetz - Rurtalbahnstrecke bis Bahnhof Jülich – ehemalige Bahnlinie Jülich/Eschweiler bis Kreuzung Kreisstraße 35 in In-den/Altdorf – Kreisstraße 35 bis Lucherberg – Landstraße 12 ab Lucherberg über Langer-wehe – Schönthal bis zur Kreisgrenze Aachen.

Werbung

Der Weidegang bleibt den Kühen vorerst verwehrt.

Der Weidegang bleibt den Kühen vorerst verwehrt.

Die für Menschen ungefährliche Tierseuche wird von Mücken übertragen. Das Aufstal-lungsgebot ist eine Schutzmaßnahme um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Zudem gehört der Kreis Düren mit einem größeren Teil auch zum großen Beobachtungsbezirk, den das Landesministerium eingerichtet hat. Kein Wiederkäuer darf deshalb außerhalb des Beobachtungsbezirkes gebracht werden. Konkret bedeutet das, dass Tiere innerhalb des Gebietes bewegt werden dürfen. Sollen Wiederkäuer außerhalb der Gemeinde Alden-hoven und den westlichen Teilen der Städte Jülich und Linnich, den Gemeinden Inden und Langerwehe transportiert werden, werden die Halter gebeten, sich erst telefonisch mit dem Kreisveterinäramt unter der Telefonnummer : 02421/22-2164 oder -2166 in Verbindung zu setzen.

Tierhalter, die ihren Wohnsitz nicht im Beobachtungsgebiet haben, aber dort Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder) halten, werden aufgefordert, dies unverzüglich dem Veterinäramt Düren unter den vorstehenden Telefonnummern anzuzeigen. Außerdem sind sie verpflich-tet, ihre Tiere dann ebenfalls aufzustallen.

Die Empfänglichkeit für diese Infektionskrankheit ist beim Schaf, besonders bei den Läm-mern am größten, bei den verschiedenen Schafsrassen jedoch ungleich verteilt. Ziegen und andere Haustiere erkranken weniger häufig und schwer. Als Erregerwirte bzw. Reservoirwirte gelten hauptsächlich Rinder, die daher selbst ebenfalls nur selten schwer erkranken,

Näheres zur Blauzungenkrankheit bei Wikipedia.


Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

NewsletterSchlagzeilen per RSS

© Copyright