Frist bis Ende 2006b
Deponie Horm bleibt in Betrieb
Von Redaktion [21.01.2005, 19.45 Uhr]
Kurz vor Ablauf der Ausnahmegenehmigung der Deponie Horm zum Jahresende 2004 hat die Kölner Bezirksregierung eine weitere Zulassung erteilt, die dem Kreis Düren den eingeschränkten Weiterbetrieb der Deponie Horm bis Ende 2006 gestattet.
Entgegen anders lautender Darstellungen in der Presse, so die Mitteilung aus dem Kreishaus, stehe die Deponie des Kreises Düren jedoch nicht zum Verkauf. Der Kreis Düren als Eigentümer der Deponie habe derzeit keinerlei Verkaufsabsichten.
Seit 1. Januar darf kein Haus- oder Sperrmüll mehr auf der Deponie Horm abgelagert werden. Dasselbe gilt für brennbare Gewerbeabfälle. Diese Abfälle sind seit Jahresbeginn bei der Müllverbrennungsanlage Weisweiler anzuliefern. Nicht brennbare, mineralische Abfälle dürfen jedoch weiterhin auf der Deponie Horm im bisherigen Umfang abgelagert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch, Asbestzement, Dämmwolle und mineralische Rückstände aus Produktionsprozessen und Verbrennungsanlagen.
Vor der Annahme dieser Abfälle muss der Abfallerzeuger, wie auch schon in der Vergangenheit, den Nachweis erbringen, dass die Abfälle die in der Genehmigung vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten.
Auskunft zu den zugelassenen Abfallarten, den Annahmebedingungen, der Höhe der Entgelte sowie zu den Öffnungszeiten erteilt die Dürener Deponiegesellschaft mbH, Tel.: 02429/9494-0.
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