Kreis Düren verlor Prozess vor dem Verwaltungsgericht

Jagdsteuer ist rechtswidrig
Von Redaktion [10.01.2005, 11.19 Uhr]

Bereits vor einem Monat, am 2. Dezember vergangenen Jahres, hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden: Die vom Kreis Düren geforderte „Jagdsteuer“ ist rechtswidrig. Der Kreis hatte sie nach Einführung einer Jagdsteuersatzung von Jagdschein-Inhabern gefordert. Letztere hatten gegen diese Steuer geklagt.

Mit der gewonnenen Verhandlung ist das Thema derzeit vom Tisch. Der Kreis Düren legt keine Berufung ein – er wird, so die Pressestelle – die Jagdsteuersatzung erneut ändern.

Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind eher gering: Rund 2200 Euro fallen weg. Das gesamte Jagdsteueraufkommen der Kreises liegt bei rund 190 000 Euro.

Werbung


Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

NewsletterSchlagzeilen per RSS

© Copyright