Neue Plaketten

Reiter müssen Kennzeichen erneuern
Von Redaktion [07.01.2005, 18.13 Uhr]

Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald - auch auf öffentlichen Wegen und Straßen - reitet, muss nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW ein gültiges Reitkennzeichen mitführen und beidseitig gut sichtbar am Zaumzeug des Pferds befestigen; es besteht aus zwei Tafeln mit Jahresaufklebern. Reiter, die ohne gültiges Kennzeichen reiten, handeln ordnungswidrig und müssen mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen – die teilt die Kreisverwaltung mit.

Je Kennzeichen und Kalenderjahr zahlen die Reiter 25 Euro. Wer Pferde gewerblich nutzt, etwa als Betreiber eines Reitstalls berappt 75 Euro. Hinzu kommt – je Abzeichen – eine Gebühr von 14 Euro für die Erstausgabe, für eine Verlängerung fallen 6 Euro Gebühr an und 11 Euro für die Ummeldung mit gleichzeitiger Verlängerung eines Kennzeichens.

Reitkennzeichen und Aufkleber für das Jahr 2005 sind ab sofort bei der Kreisverwaltung Düren, Bismarckstraße 16, Zimmer 615, erhältlich.

Zur Erstausgabe bzw. Ummeldung eines Reitkennzeichens ist es erforderlich, persönlich vorzusprechen und den gültigen Personalausweis oder Reisepass des (künftigen) Halters vorzulegen. Bei der Ummeldung eines Kennzeichens ist ferner eine schriftliche Einverständniserklärung des bisherigen Halters notwendig. Fehlen diese Dokumente, können Anträge nicht bearbeitet werden.
Anträge auf Verlängerungen können hingegen auch telefonisch erfolgen.

Die zuständigen Mitarbeiter sind unter den Rufnummern 02421/22 2778 und 22 2779 zu erreichen.

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