An Bedingungen geknüpft

Kreis Düren: Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Kinderbetreuung
Von Redaktion [07.02.2006, 14.24 Uhr]

Seit Anfang des Jahres können Mütter oder Väter, die aus der Elternzeit zurückkehren oder innerhalb der Elternzeit ihre berufliche Tätigkeit beim selben Arbeitgeber wieder aufnehmen, einen Zuschuss für die Betreuung von unter drei Jahre alten Kindern im Rahmen des sogenannten EU-kofinanzierten Landesprogramms „Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik" erhalten. Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Düren, Elke Ricken-Melchert, hat beim Versorgungsamt Aachen einen entsprechenden Antrag auf Fördergelder gestellt.

Verschiedene Kriterien müssen jedoch eingehalten werden. Der Elternteil, der den Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragt, muss sozialversicherungspflichtig mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt Aachen über die Projektentwicklungs- und Forschungsstelle für Chancengleichheit des Kreises Düren.

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Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung, höchstens aber 2,50 Euro pro Betreuungsstunde und maximal 5000 Euro pro betreutem Kind. Der Zuschuss wird für die Dauer von zwölf Monaten gewährt, jedoch nicht über den Monat hinaus, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Die Bezuschussung zur Kinderbetreuung erfolgt nur dann, wenn die Betreuung in Einrichtungen oder durch Personen erfolgt, die von den Jugendämtern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. von einer vom Jugendamt beauftragten Stelle anerkannt sind.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Betreuung in Tageseinrichtungen nach den Richtlinien auf Betreuungsplätzen erfolgen muss, die zusätzlich zu den durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder geförderten Betreuungsangeboten geschaffen werden.

Die Betreuung in Tagespflege kann nur gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht wird, oder im Rahmen eines Mini- oder Midi-Jobs, als Dienstleistung Selbstständiger (auch als Ich-AG) oder einer im Rahmen einer vom Jugendamt vermittelten Tagespflege.“

Weitere Informationen bei der Kreisverwaltung Düren: Elke Ricken-Melchert und Karin Mohren, Telefon: 02421/22-2253 und Gregor Dürbaum, Telefon: 02421-22-1101


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