Handbuch zur Verhinderung von Korruptionsdelikten

Mitarbeiter der Kreisverwaltung Düren sensibilisieren
Von Redaktion [15.01.2006, 17.15 Uhr]

Walter Weinberger (r.), Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, und sein Mitarbeiter Jonny Esch haben das Anti-Korruptions-Handbuch der Kreisverwaltung Düren erarbeitet.

Walter Weinberger (r.), Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, und sein Mitarbeiter Jonny Esch haben das Anti-Korruptions-Handbuch der Kreisverwaltung Düren erarbeitet.

Das Grundgesetz ist eindeutig: Behörden bearbeiten und entscheiden die Anträge von Bürgern nach Recht und Gesetz ohne Ansehen der Person. Andererseits gibt es da aber den menschlichen Faktor: Man kennt sich, und man hilft sich und überhaupt: kleine Gefäl-ligkeiten erhalten die Freundschaft. Kurzum: Korruption ist grundsätzlich überall möglich, wo Bürger und Staatsgewalt in Kontakt kommen. Auch in einer Behörde wie einer Kreis-verwaltung, in der tagtäglich viele Anträge bearbeitet werden.

Obwohl es nicht den geringsten konkreten Anlass gibt, hat der Kreis Düren seinen Verwal-tungsmitarbeitern jetzt ein "Handbuch zur Verhinderung von Korruptionsdelikten" zur Ver-fügung gestellt. Das geschieht in dem Bewusstsein, dass ein Missbrauch von Befugnissen zum eigenen Nutzen oder dem Vorteil eines Dritten prinzipiell an jedem Arbeitsplatz mög-lich ist. Deshalb haben Walter Weinberger, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, und sein Mitarbeiter Jonny Esch in einem Handbuch alle Vorschriften zusammengefasst: Somit liegt nun eine Übersicht vor, die das zum 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämp-fungsgesetz des Landes NRW mit den Regelungen vereint, die der Kreis Düren schon zuvor intern für seine Mitarbeiter zur Korruptionsvorbeugung und –bekämpfung als ver-bindlich erklärt hat. So enthält das Handbuch Begriffsklärungen und gesetzliche Vorschrif-ten, formuliert allgemeine Verhaltensregeln und klärt über die strafrechtlichen Folgen von Vorteilsnahme und Bestechlichkeit auf.

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Es sensibilisiert die Mitarbeiter für das Thema, in dem es klarmacht, dass es zur Verhinde-rung von Korruption auf das Verhalten eines jeden Einzelnen ankommt: Null Toleranz lau-tet die Devise. In einem Verhaltenskodex werden zehn Regeln aufgelistet, die, von jedem Mitarbeiter befolgt, Korruption verhindern. Darin heißt es etwa: Trennen Sie strikt zwischen dienstlichen und privaten Interessen. Und: Führen Sie eine transparente, nachvollziehba-re, dokumentierte und prüffeste Sachbearbeitung. Vor allem aber: Wehren Sie jeglichen Korruptionsversuch sofort ab und melden Sie ihn umgehend.

In seinem Vorwort stellt Landrat Wolfgang Spelthahn unmissverständlich klar, dass die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung weder den pauschalen Verdacht gegen alle Mit-arbeiter bedeuten noch das Misstrauen gegen den einzelnen: "Ganz im Gegenteil: Ohne den offenen, vertrauensvollen, konstruktiven und selbstverständlichen Umgang aller Be-diensteten und Führungskräfte mit dem Thema kann Vorbeugung nicht erfolgreich sein." Dennoch ermutigt das Handbuch, Augen und Ohren offen zu halten und im Verdachtsfall das Rechnungsprüfungsamt als die zuständige Stelle einzuschalten. Das Rechnungsprü-fungsamt ist es auch, das das Thema Korruptionsprävention regelmäßig in die Prüfung der Jahresrechnung einschließt. Doch bisher konnte diese unabhängige Instanz den Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung eine stets einwandfreie Arbeit bescheinigen.


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