Mädchen erlitt Schock

Dürener Sternsinger mit „Krachern“ beworfen
Von Redaktion [10.01.2006, 13.48 Uhr]

Zum traditionellen Dreikönigsingens waren am Samstag drei junge Sternsinger in Begleitung einer 20-jährigen Betreuerin auch in der Rölsdorfer Siedlung unterwegs. Gegen 14.30 Uhr trafen sie dabei in Höhe der Einmündung Farbmühlenstraße/Blachweg auf drei Jungen, von denen einer offenbar vorsätzlich einen "Kracher" in die Gruppe der als "Heilige Könige" gekleideten Kinder warf. Während die Betreuerin und zwei Kinder noch rechtzeitig zur Seite springen konnte, explodierte unmittelbar vor einer 10-jährigen Sternsingerin ein Knallkörper. Das Mädchen konnte als Folge der lauten Explosion zunächst nichts mehr hören und erlitt einen Schock.

Während die Verletzte in einem Krankenhaus ärztlich behandelt werden musste, hatten sich die Verursacher davon gemacht. Die hinzu gerufene Polizei hat ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und aufgrund erster Ermittlungen auch bereits die Personalien der für die Tat in Frage kommenden drei Verdächtigen im Alter von elf bis 14 Jahren feststellen können. Die Ermittlungen dauern an.

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Ebenfalls mit Feuerwerkskörpern hantiert hat ein 18-jähriger aus Niederzier, der sich der Polizei nach hartnäckigen Ermittlungen am Sonntagabend stellte. Auch gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert, weil er eine Gruppe Jugendlicher in der Karolingerstraße sah, die in einer Telefonzelle einen Knallkörper gezündet hatte.Hier entstanden mehrere hundert Euro Schaden, da ein großer Chinaböller zwischen Hörer und Hörergabel explodiert war und damit das Telefon unbrauchbar wurde.

Zügig fanden in Tatortnähe die Beamten eine größere Gruppe von 15- und 18-jährigen. Diese bestritten anfänglich eine Tatbeteiligung. Da die Polizisten jedoch pflichtgemäß die Personalien aller Verdächtigen feststellten und die Eröffnung eines Strafverfahrens ankündigten, gab schließlich der 18-Jährige zu, die Sachbeschädigung begangen zu haben.

Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass in allen Fällen strafbarer Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen Verfahren eingeleitet werden.


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