Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände
Aachens Staatliches Amt für Arbeitsschutz kontrolliert
Von Redaktion [29.12.2005, 15.45 Uhr]
Jahr für Jahr ereignen sich bedauerlicherweise immer wieder schwere Unfälle mit Feuer werkskörpern. Der Amtsleiter des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz in Aachen, Dipl. Ing. Karl Smeetz, appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. In Kinderhände darf nur Kleinstfeuerwerk der Klasse I (z.B.: Knallerbsen, Tolle Biene, Leuchtkäfer oder Knatter Maxe) gelangen. Kinder unter 12 Jahren sollten überhaupt nicht mit Feuerwerkskörpern spielen. Die vorhandenen Gefahren werden von den Kindern nicht richtig eingeschätzt.
Es wird leider häufig festgestellt, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren widerrechtlich in den Besitz von Feuerwerkskörpern für Erwachsene (Klasse II z.B.: Raketen, China-Böller oder Kanonenschläge) gelangen. Schwere Verbrennungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen und Erblindungen sind immer wieder die Folgen einer unsachgemäßen Verwendung. Knallkörper ohne BAM-Zulassung dürfen auch von Erwachsenen nicht abgebrannt werden. Diese Knallkörper gelangen aus China über die Überseehäfen in den Niederlanden und Belgien häufig auch in den Großraum Aachen. Von diesen Knallkörpern gehen ganz besondere Gefahren aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Aachen wird in einer Sonderaktion die entsprechenden Händler hinsichtlich der Vorschriften über die Zulassung und Lagerung der Feuerwerkskörper informieren. Verstöße, wie die Lagerung zu großer Mengen Feuerwerkskörper und der Umgang mit Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, stellen Straftaten dar, die mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel wird zusätzlich darau hingewiesen, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur vom 29. bis 31.12.2005 verkauft werden dürfen.
Die gesetzlichen Schutzvorschriften, die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern beachtet werden müssen, sind in Form eines Informationsblattes beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Aachen erhältlich. Es kann dort auch auf der Homepage (www.stafa-aachen.nrw.de) unter Praxishilfe gelesen und herunter geladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Staatliches Amt für Arbeitsschutz
Aachen, Borchersstraße 20, 52072 Aachen, Tel. 0241/8873-0, Fax 0241/8873-555
oder bei Martin Krampen, Tel. 8873-321 bzw. Friedel Strauch, Tel. 8873-322.
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