Wie man’s an Silvester „richtig“ knallen lässt

Dürener Verbraucherberatung rät zu geprüften „Böllern"
Von Redaktion [29.12.2005, 15.41 Uhr]

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände unter 12 Jahre. Foto: Maximilian Jankowski

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände unter 12 Jahre. Foto: Maximilian Jankowski

Silvester nur die Sektkorken knallen lassen ohne Kracher und Raketen? „Auf das sprühende Spektakel zu verzichten, wäre mal eine umweltfreundliche Variante, ins neue Jahr zu rutschen“, meint dazu die Verbraucherzentrale NRW: „Die Umweltbelastungen durch beim Abbrennen freigesetzte Schadstoffe sind nach Aussage des Umweltbundesamtes jedoch erträglich. Schlimmer ist der durch die Knallerei erzeugte Lärm.“ Doch von der ohrenbetäubenden Wirkung werden sich eifrige Feuerteufel auch in diesem Jahr nicht abschrecken lassen. In der Neujahrsnacht werden wieder Böller für rund 100 Millionen Euro in der Luft verpuffen. Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist offiziell vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. „Um gefährliche Verletzungen zu vermeiden, darf bei der beliebten Knallerei jedoch nur zugelassene Pyrotechnik benutzt werden. Die Hinweise auf der Bedienungsanleitung sind zudem strikt einzuhalten“, rät die Verbraucherzentrale NRW und hat neben dem obligatorischen Eimer Wasser noch weitere Tipps für sachgerechtes Abfackeln parat.

Nur zugelassene Ware kaufen: Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern mit Krachern und Raketen kann man bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren. Geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II – 1912) zu erkennen.
Auf Kennzeichnungsnummer achten: Böller und Raketen der Klasse P I sind weniger gefährlich. Produkte mit der Bezeichnung P II dürfen nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und im Freien abgebrannt werden. Von Feuerwerkskörpern ohne amtliche Prüfnummer sind die Finger zu lassen! Diese Waren ent¬sprechen in der Regel nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Zudem lässt ihre Qualität zu wünschen übrig, da ihre Sprengkraft oft viel heftiger und die Gefahr einer Fehlfunktion deutlich erhöht ist.

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Böller und Raketen aus dem Ausland sind oft illegale Waren: Viele ungeprüfte Feuerwerkskörper werden aus dem Ausland mitgebracht und landen auf Trödelmärkten oder auch vermehrt im Handel. Diese nicht zugelassenen Waren stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden und entsprechen oftmals nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Es fehlen Zulassungsnummer und Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Ungeprüfte Kracher und Raketen sind hinsichtlich ihrer Wirkung unberechenbar. Sie haben oft eine höhere Sprengkraft und lösen häufiger Fehlzündungen aus. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 Sprengstoffgesetz verboten. Wer mit nicht zugelassenen Knallern hantiert, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Auch bei zugelassenen Feuerwerkskörpern sollten die Hinweise der Gebrauchsanweisung vorher beachtet werden. Zur Sicherheit beim Abfackeln einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten! Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten stattdessen mit Wasser übergossen und anschließend entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind von Böllern und Raketen strikt fernzuhalten!


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